Sie können uns Ihren Rezeptwunsch mit einem Brief oder per E-Mail mitteilen. Achten Sie bitte auf folgende Hinweise:
- Wir benötigen einen ausreichend frankierten an Sie adressierten Rückumschlag.
- Rezepte können nur für das lfd. Quartal der gesetzlichen Krankenversicherten ausgegeben werden. Wir benötigen vor Ausstellung des Rezeptes Ihre Krankenkassenkarte für das
lfd. Quartal. Dies gilt auch für elektronische Rezepte!
- Wir erstellen grundsätzlich nur Folgerezepte.
Bitte beachten Sie:
Für die Bearbeitung von Rezepten benötigen wir 2-3 Tage. Erst dann sollten Sie die Abholung des Rezeptes in der Praxis einplanen. Der Versand erfolgt entsprechend nach 2-3 Tagen.