Rezeptwunsch

Sie können uns Ihren Rezeptwunsch mit einem Brief mitteilen. Achten Sie bitte auf folgende Hinweise:

  1. Wir benötigen einen ausreichend frankierten an Sie adressierten Rückumschlag.
  2. Rezepte können nur für das lfd. Quartal der gesetzlichen Krankenversicherten ausgegeben werden. Wir benötigen für die Abrechnung Ihre Krankenkassenkarte für das lfd. Quartal.
  3. Wir erstellen grundsätzlich nur Folgerezepte.

Bitte beachten Sie:

Für die Bearbeitung von Rezepten benötigen wir 2-3 Tage. Erst dann sollten Sie die Abholung des Rezeptes in der Praxis einplanen. Der Versand erfolgt entsprechend nach 2-3 Tagen.

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Rezeptwunsch
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