Rezeptwunsch

Sie können uns Ihren Rezeptwunsch mit einem Brief oder per E-Mail mitteilen. Achten Sie bitte auf folgende Hinweise:

  1. Wir benötigen einen ausreichend frankierten an Sie adressierten Rückumschlag.
  2. Rezepte können nur für das lfd. Quartal der gesetzlichen Krankenversicherten ausgegeben werden. Wir benötigen vor Ausstellung des Rezeptes Ihre Krankenkassenkarte für das lfd. Quartal. Dies gilt auch für elektronische Rezepte!
  3. Wir erstellen grundsätzlich nur Folgerezepte.

Bitte beachten Sie:

Für die Bearbeitung von Rezepten benötigen wir 2-3 Tage. Erst dann sollten Sie die Abholung des Rezeptes in der Praxis einplanen. Der Versand erfolgt entsprechend nach 2-3 Tagen.

Download
Rezeptwunsch
rezeptwunsch.pdf
Adobe Acrobat Dokument 617.1 KB